Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sportlager München ist ein Angebot von Paramaniac – Gleitschirm & Motorschirm Shop.
Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Lagerverträge zwischen der Stephan Walkowiak und ihren Kunden für die Einlagerung von Sportgeräten und Fahrzeugen.
Paragraph 1 - Vertragsgegenstand
- Stephan Walkowiak (nachfolgend "Vermieter") stellt dem Kunden (nachfolgend "Einlagerer") Lagerfläche zur Einlagerung von Sportgeräten und Fahrzeugen zur Verfügung.
- Die Lagerung erfolgt in trockenen, beheizten Räumen (UG-Lager) bzw. in der Tiefgarage (TG-Stellplätze) am Standort Grünwalder Str. 155, 81545 München.
- Der Vermieter erbringt ausschließlich Lagerdienstleistungen. Wartung, Reparatur oder sonstige Serviceleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Paragraph 2 - Vertragsschluss und Laufzeit
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Vermieters auf die Anfrage des Einlagerers zustande. Eine Anfrage über das Kontaktformular stellt noch keinen Vertragsschluss dar.
- Mindestmietzeit: Die Mindestmietzeit beträgt 1 Monat.
- Kündigung: Der Vertrag kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
- Nach Ablauf der Mindestmietzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht gekündigt wird.
Paragraph 3 - Preise und Zahlung
- Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Miete ist monatlich im Voraus zu entrichten. Die erste Miete ist bei Übergabe der Lagerguts fällig.
- Zahlungen erfolgen per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Bei Lastschrift ermächtig der Einlagerer den Vermieter zum Einzug der fälligen Beträge.
- Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen.
Paragraph 4 - Übergabe und Rückgabe
- Die Übergabe und Rückgabe des Lagerguts erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung am Lagerstandort.
- Bei Übergabe wird der Zustand des Lagerguts gemeinsam dokumentiert. Der Einlagerer bestätigt durch Übergabe, dass das Lagergut in ordnungsgemäßem Zustand ist.
- Der Einlagerer hat das Lagergut in sauberem und trockenem Zustand anzuliefern. Kraftstoffe müssen vor der Einlagerung entfernt werden.
- Bei Rückgabe ist der Einlagerer verpflichtet, das Lagergut innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsende abzuholen. Bei nicht fristgerechter Abholung kann der Vermieter eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen.
Paragraph 5 - Pflichten des Einlagerers
- Der Einlagerer darf nur die vertraglich vereinbarten Gegenstände einlagern.
- Verboten ist die Einlagerung von:
- Gefährlichen Stoffen (Explosivstoffe, brennbare Flüssigkeiten über 5 Liter)
- Verderblichen Waren
- Lebenden Tieren oder Pflanzen
- Illegalen Gegenständen
- Gegenständen, die andere Lagergüter gefährden könnten
- Der Einlagerer ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
- Der Zutritt zum Lager ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet. Eigenmächtiger Zugang ist nicht möglich.
Paragraph 6 - Versicherung
- Im Mietpreis ist eine Versicherung des Lagerguts bis zu einem Wert von Bis 5.000 EUR inklusive enthalten.
- Die Versicherung deckt Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm ab. Ausgeschlossen sind Schäden durch normale Abnutzung, Eigenmängel des Lagerguts und hohere Gewalt.
- Bei Lagergut mit höherem Wert ist der Einlagerer verpflichtet, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen oder eine Erhöhung der Versicherungssumme zu vereinbaren.
- Im Schadensfall ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Einlagerer ist zur Mitwirkung bei der Schadensaufnahme verpflichtet.
Paragraph 7 - Haftung
- Der Vermieter haftet für Schäden am Lagergut nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den Versicherungswert begrenzt.
- Für Schäden, die auf unsachgemäße Vorbereitung des Lagerguts durch den Einlagerer zurückzuführen sind (z.B. feuchtes Einlagern, Restflüssigkeiten), haftet der Vermieter nicht.
- Der Einlagerer haftet für Schäden, die durch sein Lagergut an anderen Lagergütern oder an den Räumlichkeiten entstehen.
- Schadensersatzansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Schadens schriftlich geltend zu machen.
Paragraph 8 - Besondere Bestimmungen TG-Stellplätze
- Die Einfahrtshöhe der Tiefgarage beträgt maximal 1,95 Meter. Fahrzeuge und Anhänger, die diese Höhe überschreiten, können nicht eingelagert werden.
- Fahrzeuge müssen verkehrssicher und, sofern erforderlich, angemeldet und versichert sein. Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen eingelagert werden.
- Kraftstofftanks müssen vor der Einlagerung weitgehend entleert werden. Maximal 5 Liter Restkraftstoff sind zulässig.
- Der optionale Batterie-Erhaltungsservice beinhaltet die regelmäßige Prüfung und Aufladung der Fahrzeugbatterie.
Paragraph 9 - Zusatz-Services
- Lüft-Service (Gleitschirme): Der Schirm wird einmal monatlich vollständig ausgebreitet und durchgelüftet. Der Service wird separat berechnet.
- Batterie-Erhaltung: Die Fahrzeugbatterie wird alle 4-6 Wochen auf optimalen Ladestand gebracht. Der Service wird separat berechnet.
- Zusatz-Services können jederzeit hinzugebucht oder abbestellt werden. Die Abrechnung erfolgt monatsgenau.
Paragraph 10 - Datenschutz
- Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Einlagerers ausschließlich zur Vertragsdurchführung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
- Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
Paragraph 11 - Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Der Vermieter behält sich vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Änderungen werden dem Einlagerer schriftlich mitgeteilt.
Stand: Januar 2026