Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sportlager München ist ein Angebot von Paramaniac – Gleitschirm & Motorschirm Shop.

Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Lagerverträge zwischen der Stephan Walkowiak und ihren Kunden für die Einlagerung von Sportgeräten und Fahrzeugen.

Paragraph 1 - Vertragsgegenstand

  1. Stephan Walkowiak (nachfolgend "Vermieter") stellt dem Kunden (nachfolgend "Einlagerer") Lagerfläche zur Einlagerung von Sportgeräten und Fahrzeugen zur Verfügung.
  2. Die Lagerung erfolgt in trockenen, beheizten Räumen (UG-Lager) bzw. in der Tiefgarage (TG-Stellplätze) am Standort Grünwalder Str. 155, 81545 München.
  3. Der Vermieter erbringt ausschließlich Lagerdienstleistungen. Wartung, Reparatur oder sonstige Serviceleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

Paragraph 2 - Vertragsschluss und Laufzeit

  1. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Vermieters auf die Anfrage des Einlagerers zustande. Eine Anfrage über das Kontaktformular stellt noch keinen Vertragsschluss dar.
  2. Mindestmietzeit: Die Mindestmietzeit beträgt 1 Monat.
  3. Kündigung: Der Vertrag kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
  4. Nach Ablauf der Mindestmietzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht gekündigt wird.

Paragraph 3 - Preise und Zahlung

  1. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Miete ist monatlich im Voraus zu entrichten. Die erste Miete ist bei Übergabe der Lagerguts fällig.
  3. Zahlungen erfolgen per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Bei Lastschrift ermächtig der Einlagerer den Vermieter zum Einzug der fälligen Beträge.
  4. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen.

Paragraph 4 - Übergabe und Rückgabe

  1. Die Übergabe und Rückgabe des Lagerguts erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung am Lagerstandort.
  2. Bei Übergabe wird der Zustand des Lagerguts gemeinsam dokumentiert. Der Einlagerer bestätigt durch Übergabe, dass das Lagergut in ordnungsgemäßem Zustand ist.
  3. Der Einlagerer hat das Lagergut in sauberem und trockenem Zustand anzuliefern. Kraftstoffe müssen vor der Einlagerung entfernt werden.
  4. Bei Rückgabe ist der Einlagerer verpflichtet, das Lagergut innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsende abzuholen. Bei nicht fristgerechter Abholung kann der Vermieter eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen.

Paragraph 5 - Pflichten des Einlagerers

  1. Der Einlagerer darf nur die vertraglich vereinbarten Gegenstände einlagern.
  2. Verboten ist die Einlagerung von:
    • Gefährlichen Stoffen (Explosivstoffe, brennbare Flüssigkeiten über 5 Liter)
    • Verderblichen Waren
    • Lebenden Tieren oder Pflanzen
    • Illegalen Gegenständen
    • Gegenständen, die andere Lagergüter gefährden könnten
  3. Der Einlagerer ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
  4. Der Zutritt zum Lager ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet. Eigenmächtiger Zugang ist nicht möglich.

Paragraph 6 - Versicherung

  1. Im Mietpreis ist eine Versicherung des Lagerguts bis zu einem Wert von Bis 5.000 EUR inklusive enthalten.
  2. Die Versicherung deckt Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm ab. Ausgeschlossen sind Schäden durch normale Abnutzung, Eigenmängel des Lagerguts und hohere Gewalt.
  3. Bei Lagergut mit höherem Wert ist der Einlagerer verpflichtet, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen oder eine Erhöhung der Versicherungssumme zu vereinbaren.
  4. Im Schadensfall ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Einlagerer ist zur Mitwirkung bei der Schadensaufnahme verpflichtet.

Paragraph 7 - Haftung

  1. Der Vermieter haftet für Schäden am Lagergut nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den Versicherungswert begrenzt.
  2. Für Schäden, die auf unsachgemäße Vorbereitung des Lagerguts durch den Einlagerer zurückzuführen sind (z.B. feuchtes Einlagern, Restflüssigkeiten), haftet der Vermieter nicht.
  3. Der Einlagerer haftet für Schäden, die durch sein Lagergut an anderen Lagergütern oder an den Räumlichkeiten entstehen.
  4. Schadensersatzansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Schadens schriftlich geltend zu machen.

Paragraph 8 - Besondere Bestimmungen TG-Stellplätze

  1. Die Einfahrtshöhe der Tiefgarage beträgt maximal 1,95 Meter. Fahrzeuge und Anhänger, die diese Höhe überschreiten, können nicht eingelagert werden.
  2. Fahrzeuge müssen verkehrssicher und, sofern erforderlich, angemeldet und versichert sein. Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen eingelagert werden.
  3. Kraftstofftanks müssen vor der Einlagerung weitgehend entleert werden. Maximal 5 Liter Restkraftstoff sind zulässig.
  4. Der optionale Batterie-Erhaltungsservice beinhaltet die regelmäßige Prüfung und Aufladung der Fahrzeugbatterie.

Paragraph 9 - Zusatz-Services

  1. Lüft-Service (Gleitschirme): Der Schirm wird einmal monatlich vollständig ausgebreitet und durchgelüftet. Der Service wird separat berechnet.
  2. Batterie-Erhaltung: Die Fahrzeugbatterie wird alle 4-6 Wochen auf optimalen Ladestand gebracht. Der Service wird separat berechnet.
  3. Zusatz-Services können jederzeit hinzugebucht oder abbestellt werden. Die Abrechnung erfolgt monatsgenau.

Paragraph 10 - Datenschutz

  1. Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Einlagerers ausschließlich zur Vertragsdurchführung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
  2. Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

Paragraph 11 - Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  5. Der Vermieter behält sich vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Änderungen werden dem Einlagerer schriftlich mitgeteilt.

Stand: Januar 2026

Anrufen WhatsApp Anfragen